Aufnahmeantrag

Sehr geehrte Bergfreundin, sehr geehrter Bergfreund,

wir freuen uns über Dein Interesse an unserer Sektion!
Um die Aufnahme in die Alpenvereinssektion Minden zu beantragen, führe bitte folgende Schritte aus:

  1. Lade dir den Antrag hier herunter.
  2. Drucke und fülle den Antrag aus und unterschreibe ihn (an mehreren Stellen) - die Angabe und Einwilligung zur Nutzung einer Telefonnummer ist für Rückfragen sehr hilfreich!
  3. Wenn du das Mitgliedermagazin des Dachverbandes - die Zeitschrift Panorama - digital erhalten möchtest, setze dort bitte ein Häckchen!
  4. Bitte überprüfe die Richtigkeit deiner Kontodaten!
  5. Scanne den unterschriebenen Antrag ein und sende ihn an die email-Adresse der Sektion
    Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! oder schicke den Antrag per Post an: Sektion Minden des Deutschen Alpenvereins e.V., Stiftstr. 2b, 32427 Minden.

Solltest Du kurzfristig eine Aufnahme in die Sektion benötigen, wende Dich bitte direkt an die Geschäftsstelle.



Es gelten folgende Beiträge (jährliche Beiträge ab 2024) :                                                                          

                                                                                                                               Beitrag       Aufnahmegebühr

A-Mitglied
- 1. Vollmitglied -                                                                                       70 €                20 €       
Erwachsene ab dem vollendeten 25. Lebensjahr

B-Mitglied - Partner/in - *                                                                                           39 €                10 €       
ermäßigter Betrag, wenn die/der Partner/in A-Mitglied im DAV ist,
beide in einem Haushalt leben und der Beitrag von einem Konto abgebucht wird.

C-Mitglied - Gastmitglied -                                                                                         20 €                  --         
ist bereits A- oder B-Mitglied oder Junior/innen in einer anderen Sektion

D-Mitglied  - Junioren -                                                                                              39 €                15 €       
Junior/innen ab dem vollendeten 18. bis zum vollendeten 24. Lebensjahr

J-Mitglieder - Kinder und Jugendliche als Einzelmitglied -                                              20 €                10 €     
Jugendliche ab dem vollendeten 15. bis zum vollendeten 18. Lebensjahr

K-Mitglieder                                                                                                                15 €                 5 €    
Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr

Familienmitgliedschaft                                                                                              109 €                30 €      
- alle Familienmitglieder gehören der Sektion Minden an
- alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse und Bankverbindung auf
- im Familienverband lebende Kinder und Jugendliche bis zu Vollendung des
 18. Lebensjahres sind beitragsfrei

Alleinerziehende  - bitte auf dem Antrag ankreuzen ! -                                           70 €                20 €         
- mindestens ein Vollbeitrag wird entrichtet
- alle Familienmitglieder gehören der Sektion Minden an
- alle Familienmitglieder weisen dieselbe Adresse und Bankverbindung auf
- im Familienverband lebende Kinder und Jugendliche bis zu Vollendung des
  18. Lebensjahres sind beitragsfrei


Jahresbeitrag: Die Mitgliedschaft gilt immer ganzjährig, vom 01. Januar bis zum 28. Februar des nachfolgenden Jahres. Bei Eintritt in die Sektion Minden nach dem 01.10. halbiert sich der im Eintrittsjahr fällige Jahresbeitrag. Die Aufnahmegebühr wird jedoch in voller Höhe berechnet.

Änderungsmitteilungen: Bitte teilen Sie uns sofort per email an Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein! mit, sobald sich Ihre persönlichen Daten (Name, Adresse, Bankverbindung) ändern. Fehlüberweisungen, Rückbelastungen oder der Neudruck von Ausweisen verursachen hohe Kosten, die zu Lasten des Mitglieds gehen.

Austrittserklärungen:
Diese sind nur wirksam, wenn sie drei Monate vor Jahresende bei uns eingehen. 
Die Möglichkeit eines Widerrufs der Mitgliedschaft nach dem Widerrufsrecht ist bei gemeinnützigen Vereinen nicht gegeben. Bitte sprecht uns an, wenn ihr nachvollziehbare Gründe habt, euren Antrag zurückzuziehen!
Alle Mitteilungen richten Sie bitte an die Sektion unter Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!


EUREN MITGLIEDERAUSWEIS GIBT ES JETZT JETZT AUCH DIGITAL!
- bei Neuaufnahme 14 Tage nach Aufnahme verfügbar -
Wie? Hier geht´s zur Anleitung!

und hier zur Anmelde-Seite

 

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