Teilnahmebedingungen für Kurse, Touren und sonstige Veranstaltungen der DAV Sektion Minden e.V.
Schön, dass du mit uns unterwegs sein möchtest! Damit bereits im Vorfeld die wichtigsten Regeln bekannt sind, erhältst du nachfolgend einen Überblick über die allgemeinen Teilnahmebedingungen für unsere Ausbildungskurse und Touren.
1. Teilnehmerkreis
Grundsätzlich können an den Ausbildungsveranstaltungen und Touren der Sektion nur volljährige Vereinsmitglieder teilnehmen. Davon ausgenommen sind Veranstaltungen der JDAV, der Familiengruppen oder Veranstaltungen, die explizit auch für minderjährige Teilnehmerinnen und Teilnehmer ausgeschrieben sind.
Du bist Mitglied einer anderen Sektion des DAV oder eines Verbandes mit Gegenrechtsabkommen (ÖAV, AVS)? Dann kannst du als C-Mitglied der DAV Sektion Minden gleichberechtigt an unseren Veranstaltungen teilnehmen. Mit dem (vergünstigten) Mitgliedsbeitrag leistest du einen aktiven Beitrag zur Förderung des Ausbildungsangebots unserer Sektion. Sofern du keine C-Mitgliedschaft wünschst, kannst du gegen einen Aufpreis in Höhe der Gebühr einer C-Mitgliedschaft pro Veranstaltung, ebenfalls teilnehmen.
Nichtmitglieder können zum Zwecke der Mitgliederwerbung an ausgewählten Veranstaltungen wie Theorieabenden und Tagestouren der Wandergruppe teilnehmen, soweit dies in der Ausschreibung benannt ist.
2. Persönliche Voraussetzungen
Bitte beachte die in der Ausschreibung geforderten Anforderungen an dein körperliches Leistungsvermögen und den erforderlichen Wissens- und Erfahrungsstand. Diese Anforderungen sind verbindlich. Falls du dir nicht sicher bist ob du alle Anforderungen erfüllst, kann dir die Kurs-/Tourenleitung Auskunft geben.
Sollten wir etwas über deinen Gesundheitszustand wissen? Dann teile dies der Kurs/Tourenleitung vor der Anmeldung mit. Mit deiner Anmeldung bestätigst du, die angegebenen Voraussetzungen zu erfüllen.
3. Anmeldung
Bitte nimm in jedem Fall vor deiner Anmeldung Kontakt mit der Kurs-/Tourenleitung auf, um dich über die Anforderungen und den geplanten Ablauf der Veranstaltung zu informieren. Deine verbindliche Anmeldung hat dann anschließend online unter www.dav-minden.de zu erfolgen.
4. Teilnehmer- / Kursgebühren
Die Gebühren für die Teilnahme an Sektionsveranstaltungen richten sich nach der Gebührenordnung in der zum Zeitpunkt der Ausschreibung gültigen Form. Soweit externe Dienstleister die Leitung von Kursen und Touren oder logistische Leistungen erbringen, können die Teilnahmegebühren abweichen. Die in der Ausschreibung angegebenen Gebühren beinhalten in der Regel nur die Teilnahme an der Veranstaltung. Soweit nicht explizit benannt, sind Fahrt-, Verpflegungs-, Unterkunfts- und Materialkosten in der Teilnahmegebühr nicht enthalten.
5. Leistung Dritter
Ergänzend kann die Kurs-/Tourenleitung Leistungen Dritter anfragen. Erforderliche Anzahlungen und Reservierungsgebühren werden von der Kurs-/Tourenleitung separat eingefordert.
6. Rücktritt des Teilnehmenden
Falls du von deiner Anmeldung zurücktreten möchtest, muss du dies der Geschäftsstelle der DAV Sektion Minden schriftlich mitteilen. In diesem Fall fällt eine Bearbeitungsgebühr von 20% der Kursgebühr, mindestens aber 10 € an.
Bei Abmeldungen, die weniger als 28 Tage vor Kurs-/Tourenbeginn eingehen, ist die volle Kursgebühr zu zahlen. Kann der freigewordene Platz neu vergeben werden, fällt lediglich die o.g. Bearbeitungsgebühr an.
Der Rücktritt von den vermittelten Leistungen Dritter (vgl. Ziff. 5), richtet sich nach den im dortigen Vertrag enthaltenden Regeln.
Erkrankung oder sonstige, auch unverschuldete, Hinderungsgründe befreien nicht von der Zahlungspflicht.
Die DAV Sektion Minden empfiehlt daher den Abschluss einer Reiserücktritts- und -abbruchversicherung.
7. Rücktritt und Änderung durch die Sektion
Bei nicht fristgerechter Zahlung kann die DAV Sektion Minden von ihrem Rücktrittsrecht Gebrauch machen. Außerdem behält sie sich vor, Kurse und Touren aus sachlich gerechtfertigten Gründen abzusagen. Dies ist insbesondere dann der Fall, wenn die Mindestteilnehmerzahl nicht erreicht wird, die Bedingungen vor Ort eine sichere Durchführung der Veranstaltung nicht zulassen oder die Kurs-/Tourenleitung aus unvorhersehbaren Gründen nicht zur Verfügung steht und kein Ersatz gefunden werden kann. Ein sachlich gerechtfertigter Grund liegt nicht vor im Falle eines schuldhaften Herbeiführens des Absagegrundes.
In diesem Fall werden keine Kurs- und Tourengebühren erhoben. Die Erstattung von Schadenersatzansprüchen ist - außer bei groben Verschulden - ausgeschlossen.
Der Kurs-/Tourenleitung steht es frei, den Ablauf und den Inhalt der Veranstaltung vor Ort zu ändern oder die Veranstaltung abzubrechen, wenn eine planmäßige Durchführung, insbesondere aus den vorgenannten Gründen oder wegen Überforderung der Gruppe, nicht möglich erscheint. Die Kursgebühren werden dann anteilig erstattet. Der Rücktritt von den vermittelten Leistungen Dritter richtet sich nach dem im dortigen Vertrag enthaltenden Regelungen.
Bei verspäteter An- bzw. vorzeitiger Abreise besteht kein Anspruch auf Rückzahlung von Zahlungen oder Teilnahmegebühren.
8. Ausschluss vom Kurs oder der Tour
Die Kurs-/Tourenleitung ist berechtigt, nach ihrem Ermessen dich von der Veranstaltung auszuschließen. Unter anderem können Personen ausgeschlossen werden, die den Anforde-rungen der Veranstaltung nicht gewachsen sind, die durch ihr Verhalten den Ablauf der Veranstaltung oder die Sicherheit der Gruppe gefährden, die nicht über die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände verfügen oder die sich den sicherheitsrelevanten Anweisungen der Kurs-/Tourenleitung widersetzen.
In diesem Fall werden Kurs- und Tourengebühren erhoben. Die Erstattung von Schadenersatz-ansprüchen ist - außer bei groben Verschulden - ausgeschlossen.
9. Ausrüstung
Die Teilnahme an den Veranstaltungen ist nur mit normgerechter Ausrüstung, die den Anforderungen der aktuellen Lehrmeinung des Deutschen Alpenverein entspricht, möglich. Die Kurs-/Tourenleitung benennt vorab die erforderlichen Ausrüstungsgegenstände. Du musst dann dafür Sorge tragen, dass du spätestens zu Beginn der Veranstaltung über die benötigte Ausrüstung verfügst. Schadhafte, unvollständige oder überalterte Ausrüstung kann die Sicherheit des Einzelnen und der ganzen Gruppe beeinträchtigen.
Aus diesem Grund kann mangelhafte Ausrüstung zu Einschränkungen bei der Tour und somit auch zu deinem Ausschluss führen. In diesem Fall ist die Einschätzung der Leitung verbindlich.
10. An- und Abreise
Die An- und Abreise sowie Fahrten während der Veranstaltung erfolgen auf eigene Verantwortung und eigene Kosten. Bitte benutze soweit möglich öffentliche Verkehrsmittel oder bilde mit anderen Teilnehmenden Fahrgemeinschaften bei der Pkw Benutzung.
11. Haftungsausschluss
Bergsport ist nie ohne Risiko. Die Teilnahme an Kursen und Touren erfolgt grundsätzlich auf eigene Gefahr und eigene Verantwortung. Eine Haftung für Schäden, die bei der Teilnahme an Vereinsveranstaltungen entstehen, ist über den Umfang der vom Deutschen Alpenverein abgeschlossenen Versicherungen hinaus auf die Fälle beschränkt, in denen einer für die DAV Sektion Minden tätigen Person, bei einer Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit Vorsatz oder Fahrlässigkeit oder bei sonstigen Schäden Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last gelegt werden kann.
Du verzichtest auf die Geltendmachung von Schadenersatz- und Entschädigungsansprüchen jeglicher Art, soweit sie nicht die Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit betreffen, wegen nicht grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz gegen die Kurs-/Tourenleitung, anderen Sektionsmitgliedern und die DAV Sektion Minden.
Achtung:
Da für Nichtmitglieder kein Versicherungsschutz besteht, ist ihre Teilnahme auf wenige Veranstaltungsarten beschränkt!
12. Bild- und Tonaufnahmen
Mit der Anmeldung erklärst du dich einverstanden, dass von dir im Rahmen von Sektionsveranstaltungen hergestellte Fotos und Videos von der DAV Sektion Minden zur Berichterstattung über die jeweilige Veranstaltung veröffentlicht werden dürfen. Die DAV Sektion Minden darf derartige Fotos und Videos insbesondere auf Social-Media-Accounts (z.B. Facebook, Instagram), auf ihrer Website, im Newsletter sowie in ihrer Vereinszeitschrift veröffentlichen.
Diese Einwilligung kann von dir jederzeit und ohne Nachteile gegenüber der DAV Sektion Minden formlos per Mail an info@dav-minden.de widerrufen werden. Finanzielle Ansprüche können hieraus nicht abgeleitet werden.
13. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Teilnahmebedingungen unwirksam sein, berührt dies nicht die übrigen Bestimmungen.
Beschlossen auf der Vorstandssitzung der DAV Sektion Minden am 28.01.2025.
Gez. Der Vorstand